A. Tisje
Ing.- und Planungsbüro GmbH
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Energiepass

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass zum 1.1.2008 der Energiepass in Kraft tritt.



Einige Erläuterungen hierzu aus dem „Wüstenrot-Magazin“ 4/ 06:

„Wer braucht einen Energiepass ?

Ein Energiepass ist dann vorzulegen, wenn ein Gebäude oder eine Wohnung
gebaut, verkauft oder neu vermietet wird.
Er ist sowohl für gewerbliche als auch Wohngebäude erforderlich.

Muss sich jeder einen Energiepass ausstellen lassen ?

Nein, Hauseigentümer, die ihr Gebäude
nicht umbauen, nicht modernisieren, nicht verkaufen oder neu vermieten wollen,
müssen keinen Energiepass erstellen lassen.“

Unsere Dienstleistungen:

Wir erstellen Ihnen einen Energiepass für bestehende und projektierte Wohngebäude:

A) anhand von Plänen und Ihrer Baubeschreibung
zum Pauschalpreis von  295,- € je Wohneinheit,
zuzüglich der gesetzlichen Mehr-wertsteuer.

B) ohne ihre Planunterlagen, Ausarbeitung wie vor,
jedoch zuzüglich der Aufmassarbeiten vor Ort.
Diese Zusatzleistungen erfolgt nach Aufwand.  

Die errechnete Energiebilanz des Gebäudes wird mit Ihnen durchgesprochen.

 Sie erhalten Vorschläge für die kurz- und langfristige
Verbesserung am Gebäude bzw. den Heizungsanlagen
unter Einbeziehung Ihrer finanziellen Möglichkeiten
bzw. den jeweils aktuellen staatlichen Hilfen bzw. den KfW-COKrediten.

Wir beraten firmenneutral.

Staatliche Förderung

Für eine Vor-Ort-Beratung gewährt das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BaFA) in Eschborn
einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt 175,00 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
sowie 250,00 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.